Elternbeiträge
Bei der der Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich ein öffentlich-rechtlicher Beitrag zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung an das Jugendamt zu entrichten. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder bei fehlenden Belegen ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Der Elternbeitrag wird jeweils für ein Kindergartenjahr erhoben. Der Zeitraum geht vom 01.08. eines Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres. Die Zahlungen müssen auch für die Schließungszeit der Einrichtung geleistet werden.
Die monatlichen Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder werden nach Einkommen und Nutzungszeit erhoben:
Die Nutzungszeiten sind wöchendlich und die Elternbeiträge monatlich angegeben.
Beratung und Vermittlung
AWO Kindertagespflegebüro MK
Kirchstraße 4
58762 Altena
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